Die Krankenschwester Kristin Zuber klagt vor dem Arbeitsgericht Herne (Aktenzeichen 2 Ca 1319/22) erneut gegen die Leitung der kirchlichen Proselis-Kliniken. Sie ist Vertrauensfrau der Gewerkschaft ver.di. Kristin Zuber hatte es gewagt, sich im November 2020 für das Recht auf Maskentragepausen auf der Intensivstation einzusetzen.
Nachdem sie darauf hingewiesen hatte, dass sie sich an ihre Gewerkschaft wendet, wurde sie von der Intensivstation strafversetzt. Sie hatte zuvor schon einmal eine Abmahnung wegen Gewerkschaftsarbeit erhalten und wurde schon mehrfach gemaßregelt.
ver.di protestiert gegen die Behinderung von Gewerkschaftsarbeit in kirchlichen Häusern, die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt ist. Außerdem ist es angesichts neuer Corona-Varianten weiter wichtig, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern optimalen Schutz mit geeigneten Schutzmasken und regelmäßigen Tragepausen erhalten.
Kristin Zuber klagte gegen die Strafversetzung. Als viele erwarteten, dass sie vor dem Landesarbeitsgericht Recht bekommt, erklärte die Proselis-Leitung ihre erneute Strafversetzung. Ihr angebliches Vergehen: Dass sie es wagte, gegen ihre Strafversetzung vorzugehen und dass darüber in der Öffentlichkeit auch entsprechend berichtet wurde. Im aktuellen Prozess werden ihr die zahlreichen kritischen Berichte der Medien vorgeworfen, wo bleibt da die Pressefreiheit? Das Landesarbeitsgericht erklärte bedauernd, aber lapidar, für die erneute Versetzung sei man nicht zuständig.
Deshalb klagt Kristin Zuber jetzt erneut vor dem Arbeitsgericht in Herne (Schillerstraße 37 - 39).
Wann die öffentliche Verhandlung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt, der Termin wurde verschoben. ver.di wird zu gegebener Zeit vor dem Arbeitsgericht eine Solidaritätskundgebung organisieren.
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Bernd Dreisbusch
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