Krankenschwester Kristin Zuber wurde strafversetzt, weil sie sich an die amtlichen Empfehlungen für Pausen beim Tragen von FFP2-Masken halten will. – Gegen diese Versetzung klagte Kristin Zuber vor dem Arbeitsgericht in Herne, Anfang des Jahres. Da das Arbeitsgericht in Herne die Klage abgewiesen hatte, zog die mutige Krankenschwester nun in die zweite juristische Instanz zum LAG nach Hamm.
Auch wir waren mit ca. 15 VertreterInnen der Solidargemeinschaft vor dem Haupteingang des LAGs, um Kristin zu unterstützen.
Direkt zu Prozessbeginn stellte der Richter fest, dass der Arbeitgebervertreter im November 2021 eine neue Weisung zur Versetzung eingereicht hatte. Diesmal begründetet die Arbeitgeberseite die Versetzung von Kristin damit, dass die Kollegen und Kolleginnen der Intensivstation im Prosper-Hospital nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wollen und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sei. Durch diese juristische Raffinesse ergab sich für das Gericht ein neuer Klagegegenstand, was wiederum zur Folge hatte, dass keine inhaltliche Verhandlung zum Vorgang der Strafversetzung oder der Einrichtung von Pausenzeiten beim Einsatz von FFP2-Masken, stattgefunden hat.
Die Kammer stellte fest, dass die neue Versetzungsweisung, den alten Tatbestand aufhebe und Kristin nun erneut die Möglichkeit hat beim Arbeitsgericht in Herne gegen diese neue Versetzung in erster Instanz zu klagen.
Für Kristin und ihre UnterstützerInnen war dies ein Schlag ins Gesicht. Nach vierzehn Monaten juristischer Auseinandersetzungen hatten alle Beteiligten heute auf ein Ergebnis gehofft. Die Zurückweisung an das Arbeitsgericht in Herne ist erschreckend und zermürbend. Letztlich muss das ganze Verfahren erneut aufgenommen werden, weil der Arbeitgeber nun andere Gründe für die Versetzung benannt hat. Für uns alle eine sehr enttäuschende Erfahrung. Ob Kristin erneut den langen und beschwerlichen Weg über die gerichtlichen Instanzen gehen möchte, können wir nach der Enttäuschung von heute noch nicht sagen. Leider wurde trotz des engagierten Kampfes unserer Kollegin zu keinem streitigen Punkt eine Lösung gefunden.
Weiterhin darf Kristin nicht auf den Intensivbereich zurückkehren, es gibt keine Lösung für die Einrichtung von Pausenzeiten beim Einsatz von FFP2-Masken und auch die Strafversetzung wurde nicht inhaltlich geklärt. Der Arbeitgeber hätte sich übrigens nur auf einen Vergleich eingelassen, wenn unsere Kollegin eingewilligt hätte zu keiner Zeit weiter über eine Strafversetzung zu sprechen. Dies ist und war jedoch für Kristin und für die Gewerkschaft ver.di kein akzeptables Angebot. Die Kammer erklärte, dass die Strafversetzung kein juristischer Begriff ist und somit unter die Meinungsfreiheit fällt. – Also immerhin kein Maulkorb.
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