Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte trotzdem Mitglied bei ver.di bleiben – oder gerade. Wer erwerbslos und noch nicht in der Gewerkschaft organisiert ist, sollte gleich eintreten. Denn auch Erwerbslose sind in ver.di aktiv. Sie informieren und beraten, auch in persönlichen Gesprächen bundesweit vor Ort. Sie klären auf über Ansprüche, Rechte und Pflichten von Menschen ohne Job und setzen sich für politische Ziele im Interesse der Erwerbslosen ein.
Der Erwerbslosenausschuss versteht sich als Interessenvertretung der erwerbslosen ver.di-Mitglieder im ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet. Der Ausschuss tagt regelmäßig und setzt sich mit eben den Themen auseinander, die für die Erwerbslosen relevant sind, wie beispielsweise die Vernetzung von Erwerbslosen, ein günstigeres ÖPNV-Sozialticket oder auch die Probleme um Hartz 4/Bürgergeld. Dieser Ausschuss stellt ein gewähltes Gremium dar. Wer sich jedoch trotzdem einbringen möchte, sollte vorher Kontakt zum Ansprechpartner (siehe unten) aufnehmen.
Gewerkschaftssekretärin
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Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht – sei es für Alleinstehende oder in Partnerschaften, für Familien, Alleinerziehende und Kinder: Welche ergänzenden finanziellen Leistungen sind möglich? Ob Mini-Job oder Leiharbeit, ob Solo(Schein)selbstständige oder Werkverträge; durch Niedriglöhne geraten Erwerbstätige immer wieder in existenzielle Nöte. Viele Beschäftigte müssen deshalb ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehungsweise mit Leistungen aus dem Hartz IV-System (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch II / SGB II) aufstocken und dies wird mit dem Erwerbseinkommen verrechnet. Welche Regelungen werden dabei zugrunde gelegt? Was gilt beim Arbeitslosengeld I (SGB III) und was gilt beim Arbeitslosengeld II (SGB II)? Die ver.di-Beratung für Aufstocker*innen kann auf diese Fragen praxisrelevante Antworten geben.
Hier geht es direkt zur individuellen Beratung.