
Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte trotzdem Mitglied bei ver.di bleiben – oder gerade. Wer erwerbslos und noch nicht in der Gewerkschaft organisiert ist, sollte gleich eintreten. Denn auch Erwerbslose sind in ver.di aktiv. Sie informieren und beraten, auch in persönlichen Gesprächen bundesweit vor Ort. Sie klären auf über Ansprüche, Rechte und Pflichten von Menschen ohne Job und setzen sich für politische Ziele im Interesse der Erwerbslosen ein.
Der Erwerbslosenausschuss versteht sich als Interessenvertretung der erwerbslosen ver.di-Mitglieder im ver.di Bezirk und bietet seit einiger Zeit ein lockeres Treffen an. Jeden zweiten Mittwoch im Monat um 16 Uhr in der Geschäftsstelle in Bochum. Der Treff mit dem Erwerbslosenausschuss bietet die Möglichkeit, aus der Vereinzelung herauszukommen, sich mit Anderen auszutauschen und Ärger und Probleme zu besprechen.
Gewerkschaftssekretär
02361 9140-27
niko.koebbe@verdi.de
Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich in den letzten Jahren zwar positiv entwickelt, jedoch gibt es nach wie vor Arbeitslosigkeit. Trotz hoher Beschäftigungsquote werden Menschen arbeitslos und benötigen Beratung und Unterstützung. Viele Fragen sind für die Betroffenen zunächst offen: Wann, wie und wo muss ich mich arbeitslos melden? Welche Leistungen gibt es? Wie hoch ist das Arbeitslosengeld (Alg I /Alg II)? Die ver.di-Erwerbslosenberatung kann darauf praxisrelevante Antworten geben.
Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht – sei es für Alleinstehende oder in Partnerschaften, für Familien, Alleinerziehende und Kinder: Welche ergänzenden finanziellen Leistungen sind möglich? Ob Mini-Job oder Leiharbeit, ob Solo(Schein)selbstständige oder Werkverträge; durch Niedriglöhne geraten Erwerbstätige immer wieder in existenzielle Nöte. Viele Beschäftigte müssen deshalb ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehungsweise mit Leistungen aus dem Hartz IV-System (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch II / SGB II) aufstocken und dies wird mit dem Erwerbseinkommen verrechnet. Welche Regelungen werden dabei zugrunde gelegt? Was gilt beim Arbeitslosengeld I (SGB III) und was gilt beim Arbeitslosengeld II (SGB II)? Die ver.di-Beratung für Aufstocker*innen kann auf diese Fragen praxisrelevante Antworten geben.
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